Beschwerden über unsere Dienstleistungen?
Jede Person oder Organisation, die sich an Myria wendet, kann eine Dienstbeschwerde einreichen. In dieser Dienstbeschwerde muss es um die Arbeitsweise oder Dienstleistungsqualität von Myria gehen.
- Bei der Bearbeitung einer Akte erhalten Sie keine Information oder Reaktion von Myria.
- Die Informationen, die Sie von Myria erhalten (über Informationsschriften, die Website usw.) sind unvollständig oder unklar.
- Sie sind nicht zufrieden mit der Erreichbarkeit von Myria (ob am Empfang, telefonisch o. a.).
- Sie müssen zu lange auf eine Antwort von Myria warten.
- Sie sind nicht zufrieden mit dem Verhalten eines Mitarbeiters von Myria (während eines Telefongesprächs, Besuchs usw.).
- Sie haben ein Zugänglichkeitsproblem mit dieser Website?
- Anonyme Dienstbeschwerden
- Unbegründete Dienstbeschwerden (der Grund muss stets klar und deutlich dargelegt sein)
- Dienstbeschwerden über Tatbestände oder Sachverhalte, die am Einreichungsdatum dieser Dienstbeschwerde mehr als 1 Jahr zurückliegen
- Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die Myria nicht zuständig ist
- Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die es ein administratives Widerspruchs- oder Nachprüfungsverfahren gibt
- Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, zu denen eine Berufung vor einem Rechtskollegium anhängig ist (Arbeitsgericht, RvV, Staatsrat usw.)
- Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die bereits ein Verfahren bei der föderalen Ombudsstelle eingeleitet wurde
- ...
Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
- Füllen Sie das Online-Kontaktformular aus.
- Füllen Sie das Word- oder PDF-Dokument unseres Dienstbeschwerdeformulars aus (elektronisch oder manuell), drucken Sie es aus und senden Sie es an: Myria, Place Victor Horta 40 / 40, 1060 Brüssel.
Innerhalb von 15 Tagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
Wenn Ihre Dienstbeschwerde zulässig ist, wird sie an den zuständigen Dienst bei Myria weitergeleitet. Dieser prüft die Dienstbeschwerde und gibt Ihnen innerhalb von 30 Arbeitstagen eine begründete Antwort.
Dann können Sie auf verschiedenen Wegen eine sogenannte sekundäre Dienstbeschwerde bei der föderalen Ombudsstelle einreichen.
- P Föderaler Ombudsmann, rue de Louvain 48/bus 6, 1000 Brüssel
- T 0800 999 62 (gebührenfrei)
- E contact@federaalombudsman.be
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