Erklärung zur Barrierefreiheit
Myria hat sich zum Ziel gesetzt, seine Website zugänglich zu machen, gemäß des Gesetzes vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wird.
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für www.myria.be.
Grad der Konformität
Der Föderale Öffentliche Dienst Politik und Unterstützung (BOSA) hat ebenfalls eine Prüfung durchgeführt. Der Audit ergab, dass die Website teilweise nicht zugänglich ist.
Unzugänglicher Inhalt
Bei der Audit ist festgestellt, dass der Inhalt nicht zugänglich ist.
Vorgeschlagene Alternativen
Die Alternativen sind im Rahmen des Audits festgelegt.
Feedback und Kontaktdaten
Haben Sie immer noch ein Zugänglichkeitsproblem mit dieser Website?
Bitte melden Sie dies an myria@myria.be, und geben Sie auch den Ort (Link) der Webseite an, auf der Sie auf das Problem gestoßen sind.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit der Antwort von Myria auf Ihre Mitteilungen oder Ersuchen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie unzufrieden?
Wenn ja, können Sie zunächst über die Myria-Website eine Beschwerde einreichen.
Noch nicht zufrieden?
Dann können Sie beim föderalen Ombudsmann auf verschiedene Weise eine so genannte Zweitlinienbeschwerde einreichen.
Plan zur Verbesserung
Der Verbesserungsplan wird auf der Grundlage des Audits festgelegt.
Diese Erklärung wurde am 22/05/2024 erstellt.
Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 17/6/2024 statt.